Textauszug aus:


Die Fusion zur Osthannoversche Eisenbahnen AG


Die Zusammenarbeit der Kleinbahnen Celle-Soltau, Celle-Munster GmbH und Celle-Wittingen AG hatte bereits eine lange Tradition - sie begann im Prinzip mit dem Anschluß der Strecke Garßen-Bergen an die Strecke Celle-Wittingen im Jahre 1904 und wurde im Laufe der Jahre immer weiter intensiviert. Ziel der Vorstände beider Bahnen war die Fusion beider Gesellschaften zu einem einheitlichen Unternehmen, doch an eine weitergehende Fusion mit den übrigen in der Nähe liegenden Kleinbahnen war zunächst nicht gedacht worden. Am 9. November 1943 wurde die rechtliche Prüfung der Fusionspläne eingeleitet:
"Seit geraumer Zeit erstreben wir den Zusammenschluß der Eisenbahn Celle-Soltau, Celle-Munster GmbH mit der Eisenbahn Celle-Wittingen AG. Bekanntlich besteht seit längerem Gemeinschaftsbetrieb und seit einiger Zeit in der gesetzlichen Vertretung eine Personalunion. Gerade letztere sollte mehr oder weniger den Auftakt zu der damals noch nicht spruchreifen Fusion bilden. Es sind indessen noch Schwierigkeiten finanzwirtschaftlicher Art zu beseitigen, an deren Ausräumung wir schon nahezu zwei Jahre arbeiten und mit denen wir so oder so in absehbarer Zeit zu Ende kommen wollen. Insonderheit bemühen wir uns unausgesetzt, zu diesem Zwecke vorher das Kapital bei der GmbH zu erhöhen durch gänzliche oder teilweise Umwandlung von Fremdkapital in Stammkapital.
Bei den Fusionsbestrebungen ist die überlegung vorherrschend, nach vollzogener Kapitalbereinigung beide Gesellschaften in einer AG zusammenzufassen. [...] Wir möchten uns zunächst über die notwendigen Formalitäten, rechtlichen Erfordernisse, Kosten und Abgaben sowie die sonstigen Vorbedingungen einer etwaigen Fusion informieren. [...] Wenn es auch in uns nahestehenden Kreisen kein Geheimnis mehr ist, daß die beiden Eisenbahngesellschaften an ihrer Verschmelzung arbeiten, so dürfen wir aber doch bitten, diese Angelegenheit vertraulich zu behandeln."

Die rechtliche Prüfung fiel positiv aus, so daß bereits am 27. Januar 1944 der Fusionsvertrag im "Sitzungszimmer der Eisenbahn Celle-Wittingen AG" geschlossen werden konnte. Zu diesem Vorgang heißt es im Geschäftsbericht 1943/44:
"Durch Beschluß der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der GmbH vom 27. März 1944 und durch Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung der AG vom gleichen Tage ist die Eisenbahn Celle-Soltau, Celle-Munster GmbH mit Wirkung vom 1. März 1944 ab mit der Eisenbahn Celle-Wittingen AG verschmolzen worden. Gleichzeitig wurde im Rahmen der neuaufgestellten Satzung die Firma in "Celler Eisenbahnen Aktiengesellschaft" geändert. Die Verschmelzung erfolgte gemäß §249 des Aktiengesetzes durch übernahme des Vermögens der GmbH als ganzes zu pari auf die AG durch Gewährung von Stammaktien in Höhe von 2 500 000,- RM im Wege der Kapitalerhöhung. Das dadurch von 1 217 500,- RM um 2 500 000,- RM auf 3 717 500,- RM erhöhte Aktienkapital ist durch weiteren Erhöhungsbeschluß um 32 500,- RM auf 3 750 000,- RM aufgerundet worden."
Vermutlich noch im März des gleichen Jahres begannen erste Verhandlungen der Celler Eisenbahnen AG mit dem Landeseisenbahnamt in Hannover betreffs einer verstärkten Zusammenarbeit der AG mit den übrigen, an die Celler Eisenbahnen anschließenden Kleinbahnen. Am 6. April 1944 luden die Celler Eisenbahnen zu diesem Thema auch die verantwortlichen Politiker der anliegenden Kreise ein:
"Betr.: Betrieblicher oder wirtschaftlicher Zusammenschluß.
Es hat sich in der letzten Zeit als erstrebenswert herausgestellt, zwischen den nichtreichseigenen Bahnen im Gau Ost-Hannover, soweit sie der Betriebsführung des Landeseisenbahnamtes in Hannover unterstehen und unmittelbar oder mittelbar an die Celler Eisenbahnen anschließen, auf der einen und den Celler Eisenbahnen auf der anderen Seite eine engere Zusammenarbeit herbeizuführen.
Der bisherige Gedankenaustausch zwischen der Leitung des Landeseisenbahnamtes und dem Vorstand der Celler Eisenbahnen AG verlief durchaus im freund-nachbarlichen Geiste.
Um jedoch zunächst festzustellen, wie sich hierzu die Haupt-Kapitalvertreter (Kreise, Provinz, Staat pp) und die Geschäftsführer der benachbarten Bahnen stellen, laden wir Sie sowohl namens des Landeseisenbahnamtes in Hannover als auch namens der Celler Eisenbahnen AG hierdurch ergebenst zu einer Besprechung am 24. April 1944 um 15.00 Uhr in der Gaststätte "Ratskeller" in Celle ein. [...] Gegen 13.00 Uhr ist für alle Teilnehmer [...], natürlich in zeitgemäßer Beschränkung, ein gemeinsames Mittagessen vorgesehen, wozu wir Sie hierdurch ergebenst einladen. Ob und inwieweit Marken benötigt werden, konnten wir noch nicht feststellen. Es dürfte daher am Platze sein, vorsorglich Marken mitzubringen.
[...] Zum Schluß möchte ich noch hervorheben, daß mit der Besprechung am 24. April cr. lediglich bezweckt wird, den ganzen Fragenkomplex mit dem vorerwähnten Personenkreis in aller Offenheit durchzusprechen, bevor weitere Beschlüsse in der angedeuteten Richtung gefaßt werden."

Die Versammlung beschloß, ein Gutachten in Auftrag zu geben, welches am 6. Juni 1944 von Reichsbahn-Oberinspektor Karl Dormann abgeliefert wurde und mit folgender Einleitung begann:
"Gutachten zur Frage des Zusammenschlusses der Celler Eisenbahnen AG mit benachbarten Kleinbahnen.
Zur Erörterung eines etwaigen Zusammenschlusses der nachstehenden nichtreichseigenen Bahnen und zwar der nachstehenden Bahnen des nicht allgemeinen Verkehrs
Lüneburg-Soltauer Eisenbahn GmbH
Lüneburg-Bleckeder Eisenbahn GmbH
Winsener Eisenbahn GmbH
Wittingen-Oebisfeldener Eisenbahn GmbH
einerseits mit der Celler Eisenbahnen AG - Bahnen des allgemeinen Verkehrs - andererseits, haben die Hauptkapitalvertreter und die Mitglieder des Vorstandes bezw. die Geschäftsführer der genannten Bahngesellschaften am 24.4.1944 eine Besprechung in Celle unter dem Vorsitz des Leiters des Landeseisenbahnamtes der Provinz Hannover, dessen Betriebsführung die obengenannten Bahnen des nichtallgemeinen Verkehrs unterstehen, abgehalten. Dabei wurde die völlige Verschmelzung der Bahngesellschaften erwogen. Es wurde für die weitere Behandlung der Frage der Verschmelzung angeregt, die Verhältnisse der beteiligten Gesellschaften durch einen neutralen Gutachter überprüfen zu lassen. Dem Vorschlage, mit der Abfassung dieses Gutachtens den Aufsichtsprüfer des Reichsbevollmächtigten für Bahnaufsicht in Hannover zu betrauen, wurde allseitig zugestimmt. Das Gutachten soll sich auf die Beantwortung folgender präziser Frage erstrecken: "Erscheint es vertretbar, die etwaige Verschmelzung der vorgenannten Bahngesellschaften mit der Celler Eisenbahnen AG auf der Grundlage des Nominalkapitals vorzuschlagen?"
Aufgrund des gemeinsam vom Leiter des Landeseisenbahnamtes der Provinz Hannover und dem Vorstand der Celler Eisenbahnen unterzeichneten Schreibens vom 25.4.1944 habe ich die Erstattung des Gutachtens mit Genehmigung des Herrn Reichsbevollmächtigten für Bahnaufsicht in Hannover übernommen und entledige mich dieser Aufgabe durch die nachstehenden Ausführungen".

Vermutlich wurden Teile dieses Gutachtens, welches eine positive Stellungnahme zur Fusion der beteiligten Bahnen enthielt, schon im voraus veröffentlicht, denn bereits am 8. Juni 1944 wurden im Celler "Ratskeller" vier Verträge betreffs der Fusion der Bahngesellschaften geschlossen, und zwar auf der einen Seite jeweils durch die Celler Eisenbahnen AG und auf der anderen Seite durch eine der vier Bahnen des "Nichtöffentlichen Verkehrs".
Zu dieser Fusion heißt es im Geschäftsbericht von 1944/45:
"Durch Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung der vormaligen Celler Eisenbahnen AG vom 10. Juli 1944 und durch Gesellschafterbeschlüsse der übertragenen Gesellschaften, nämlich
1. der Lüneburg-Soltauer Eisenbahn GmbH
2. der Lüneburg-Bleckeder Eisenbahn GmbH
3. der Winsener Eisenbahn GmbH und
4. der Wittingen-Oebisfeldener Eisenbahn GmbH
sind die vorgenannten 4 Bahngesellschaften, welche als Kleinbahnen konzessioniert sind und als solche betrieben werden, mit Wirkung vom 16. Juni 1944 ab mit der Celler Eisenbahnen AG, die Nebenbahnlinien besitzt und betreibt, verschmolzen worden. Gleichzeitig wurde im Rahmen der neu aufgestellten Satzung die Firma in "Osthannoversche Eisenbahnen Aktiengesellschaft" geändert. Die Verschmelzung erfolgte gemäß §249 des Aktiengesetzes durch übernahme des Vermögens der vorerwähnten Gesellschaften als Ganzes zu pari auf die Aktiengesellschaft durch Gewährung von Stammaktien in Höhe von RM 7 714 500,- der Celler Eisenbahnen AG im Wege der Kapitalerhöhung. Das Aktienkapital ist daher von RM 3 750 000,- um RM 7 714 500,- auf RM 11 464 500,- erhöht worden.
Im Zuge dieser und der vorangegangenen Fusion wurden Aktienurkunden ausgegeben, die bis dahin nicht vorhanden waren, und zwar RM 3 750 000,- Namensaktien der früheren Eisenbahn Celle-Wittingen AG und RM 7 714 500,- Namensaktien der vormaligen Celler Eisenbahnen AG. Insgesamt gelangten Aktienurkunden im Nominalbetrage vom RM 11 464 500,- zur Verausgabung zu Händen des gemäß §240 Ziff. 2 des Aktiengesetzes bestellten Treuhänders."

Weiter heißt es in dem Geschäftsbericht:
"Die Fusion wurde am 10. Juli 1944 mit Wirkung vom 16. Juni 1944 beschlossen und am 1. Oktober 1944 mit Erlaß des vormaligen Reichsverkehrsministers genehmigt. Die Eintragung der Osthannoverschen Eisenbahnen AG in das Handelsregister erfolgte erst am 28. März 1945. Im Anschluß daran erst konnten die 4 übernommenen Bahngesellschaften im Handelsregister gelöscht werden."
Der neue Name der Bahn leitete sich aus der damaligen Gebietsbezeichnung "Gau Osthannover" ab und erinnert somit auch heute noch an die politischen Verhältnisse zur Zeit der Gründung der Osthannoverschen Eisenbahnen. Der Name erinnert aber auch daran, daß das schnelle Vorantreiben der Fusion aufgrund starken politischen Druckes durch die Gauleitung erfolgte - so sprach sich z.B. die Stadt Celle gegen eine übernahme der benachbarten Kleinbahnen zum Nominalkapital aus.
Nach außen hin bekannt gegeben wurde die Fusion allerdings erst am 6. November 1944. An diesem Tag wurden eine Pressemitteilung und eine Information für die Mitarbeiter herausgegeben, in denen die Gründung der Osthannoverschen Eisenbahnen bekannt gegeben wurde. In der genannten Pressemitteilung wurde auch auf das besondere Verhältnis zwischen OHE und Landeseisenbahnamt eingegangen:
"über diese Verschmelzung hinaus ist noch eine Sonderregelung vereinbart worden, welche verkehrspolitisch von einiger Bedeutung ist. So sind die Vorstandsmitglieder der Osthannoverschen Eisenbahnen AG, nämlich die Eisenbahndirektoren Hoffmann und Ecke, in das Landeseisenbahnamt Hannover eingetreten, so daß hier eine Personalgleichheit mit dem Vorstand der Osthannoverschen Eisenbahnen AG erreicht worden ist. Das Landeseisenbahnamt hat 443 km Eisenbahnlinien in Betriebsführung und 86 km in überwachung, die sich über die Gaue Osthannover, Hannover-Braunschweig und Weser-Ems erstrecken. Zum Nutzen der Allgemeinheit stehen somit nahezu 900 km Eisenbahnlinien unter einheitlicher Leitung.
Weiter ist bei völliger Wahrung der Selbständigkeit der Osthannoverschen Eisenbahnen AG zwischen dem Landeseisenbahnamt und der Osthannoverschen Eisenbahnen AG eine Interessengemeinschaft im Rahmen besonderer Vereinbarungen gebildet worden.
Ferner besteht zwischen den Gefolgschaften des Landeseisenbahnamtes und den Osthannoverschen Eisenbahnen AG im begrenzten Umfange eine Personalunion."

Ebenfalls wiedergegeben werden soll das am 6. November 1944 an alle Dienststellen verteilte Schreiben mit dem Titel: "Organisation im Zuge der Verschmelzung":
"Die Osthannoversche Eisenbahnen AG führt die Kurzbezeichnung OHE.
Die Gesamtleitung des Unternehmens liegt in den Händen des Vorstandes der AG als Zentralverwaltung. Alle Dienststellen der Osthannoverschen Eisenbahnen AG mit dem gesamten (leitenden und zugeteilten) Personal sind dem Vorstande unterstellt.
Im innerbetrieblichen Verkehr wird der Vorstand der OHE zweckmäßig mit "Direktion" bezeichnet, einmal, weil diese Bezeichnung geläufiger ist und zum anderen angesichts des Umstandes, daß auch Dienststellen bereits einen Vorstand haben. Nach außen hin ist natürlich im Schriftverkehr firmengerecht zu verfahren.
Dem Vorstand (Direktion) direkt unterstellt sind die Büros in der Zentralverwaltung als Fachabteilungen, sogenannte Direktionsbüros. Alle Eingänge gehen vom Vorstand (Direktion) den Fachabteilungen zur Bearbeitung zu, sofern sich der Vorstand (Direktion) oder eines seiner Mitglieder (Direktoren) nicht die Bearbeitung selbst vorbehält. Ebenso legen die Direktionsbüros (Fachabteilungen) alle Ausgänge und Verfügungen dem Vorstand (Direktion) zur Unterschrift vor.
Der Geschäftsverkehr wickelt sich zwischen dem Vorstand (Direktion) und den Außendienststellen und umgekehrt direkt ab, d.h. der gesamte Schriftwechsel ist an den Vorstand (Direktion) zu richten und wird umgekehrt vom Vorstand (Direktion) direkt den Dienststellen des Unternehmens zugeleitet, uneingeschränkt in beiden Richtungen über die Direktionsbüros als Fachabteilungen laufend, gleichgültig, ob es sich um Bahnhöfe, Betriebsabteilungen, Bahnmeistereien, Werkstätten, Depots, Lokleitungen, Magazine oder andere Dienststellen handelt.
An Direktionsbüros als Fachabteilungen der Eisenbahndirektion Celle bestehen:
Büro A: Verwaltung, Personalien, Betriebskrankenkasse.
Büro B: Betrieb und Stoffverwaltung, Betriebskontrolleur.
Büro C: Verkehr und Tarife, Verkehrskontrolle I und II, Verkehrskontrolleur, Zug- und Wagenrevisor
Büro D: Buchhaltung, Hauptkasse, Steuern und Abgaben, Finanzen
Büro E: Bautechnische Aufgaben und Sicherungswesen.
Büro F: Maschinentechnische Aufgaben und rollendes Material.
Büro G: Wagendienst und Wagenkontrolle.
Der Betriebskontrolleur, der Verkehrskontrolleur und der Kassenrevisor sind innerhalb des Direktionsbüros, welchem der betreffende Kontrolleur angehört, Organe des Direktionsbüros und insoweit Beauftragte des Vorstandes (Direktion). Sie sind für das Gesamtnetz der Osthannoverschen Eisenbahnen AG zuständig. Der Betriebskontrolleur führt die Kurzbezeichnung BK, der Verkehrskontrolleur wird VK abgekürzt und der Kassenrevisor hat die Kurzbezeichnung KR.
Die Verkehrskontrolle I und II, kurz VK I bezw. VK II, besteht innerhalb des Direktionsbüros C. Der Schriftwechsel zwischen den Dienststellen und der Verkehrskontrolle I und II wird direkt abgewickelt, also im allgemeinen ohne Einschaltung des Vorstandes (Direktion) der OHE.
Die Buchhaltung und die Hauptkasse, kurz HK genannt, gehören zum Direktionsbüro D. Auch die Hauptkasse verkehrt im üblichen Rahmen direkt mit den Dienststellen. Im übrigen ergeht hierüber besondere Verfügung.
Die örtlichen Betriebsleitungen in Lüneburg, Winsen und Wittingen sind dem Vorstande (Direktion) der Osthannoverschen Eisenbahnen AG direkt unterstellt und haben zu seiner Entlastung die Aufgabe der bezirklichen überwachung des gesamten Betriebsdienstes.
Alle Dienststellen des Betriebes sind mitsamt dem Personal in betrieblicher Hinsicht [den] dem Vorstande der Osthannoverschen Eisenbahnen AG angehörenden Obersten Betriebsleiter in Celle unterstellt. Dasselbe gilt für den ebenfalls zum Vorstande zählenden Stellvertreter des Obersten Betriebsleiters.
Soweit Dienstanweisungen bestehen, laufen diese bis zum Eingang neuer Dienstanweisungen einstweilen weiter. Wo in der Zwischenzeit irgendwelche Zweifel auftauchen, ist die Entscheidung des Vorstandes (Direktion) einzuholen. In unaufschiebbaren Fällen handelt der Dienststellenleiter nach eigenem Ermessen unter nachträglicher Einholung der Entscheidung des Vorstandes (Direktion)."